Geldwäsche
Firmen sind zur Prüfung verpflichtet
Seit geraumer Zeit besteht die Pflicht, vor der Einstellung eines neuen Beschäftigten zu prüfen, ob diese Person in einer Sanktionsliste aufgeführt ist. Das selbe gilt auch für Personen, die in einer geplante Geschäftsbeziehung stehen. Der Einkauf, die Personalabteilung und auch der Vertrieb ist somit in der Prüfpflicht.
Ebenso gesetzlich gefordert ist die Prüfung zur Verhinderung von illegalen Geschäften wie z.B. die Geldwäsche. Ob Sie als Unternehmer davon betroffen sind erfahren Sie z.B. vom Geldwäschebeaftragten Matthias Herrlinger.
Mehr zur Geldwäsche unter gwg.connexo.org
Autor
Matt Herrlinger
Veröffentlicht
28.12.2023
Kategorie
Sicherheit
Risiko
Wer dieser Pflicht nicht nachkommt oder gegen die Verordnung verstößt, begeht eine Straftat und Ordnungswidrigkeit. Bereits fahrlässiges Verhalten kann hohe Geldstrafen zur Folge haben. Die Haftung betrifft die Geschäftsleitung persönlich.
28.12.2023
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